nivello-Traverse an Anlegeleiter Anwendung | © MUNK GmbH nivello-Traverse an Anlegeleiter Anwendung | © MUNK GmbH

DIN EN 131

Leitern der Günzburger Steigtechnik erfüllen alle Anforderungen der neuesten Ausgaben der DIN EN 131-1, 131-2 und 131-3. Die europäischen Normen DIN EN 131-1, DIN EN 131-2 und DIN EN 131-3, in denen Ausführungen, Bauarten, Prüfungen sowie Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung geregelt sind, wurden weitreichend überarbeitet.

Grundlegend neu ist die Einteilung der Leitern in zwei Klassen:

  • „Beruflicher Gebrauch” oder „Professional” kennzeichnet Leitern, die für die Verwendung bei der Arbeit ausgelegt sind
  • „Nicht beruflicher Gebrauch“ oder „Non-Professional“ gilt für Leitern, die nur privat eingesetzt werden dürfen

Die Einstufung „Beruflicher Gebrauch“ oder „Professional“ stellt höhere Anforderungen an Festigkeit und Lebensdauer. Alle Leitern nach DIN EN 131 in unserem Produktsortiment sind gemäß den Leiterklassen „Beruflicher Gebrauch” oder „Professional” geprüft und gekennzeichnet.

Gesetzeskonform

Leitern der Günzburger Steigtechnik sind auf dem neuesten Stand der Technik und erfüllen die Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. Sie entsprechen der Leiterklasse „Beruflicher Gebrauch“ oder „Professional“.

Arbeitssicherheit

Durch die strengeren, neuen Tests wird belegt: Die ausgesprochene Stand- und Rutschsicherheit der Leitern der Günzburger Steigtechnik ermöglicht eine noch bessere Vermeidung und Reduzierung von Arbeitsunfällen.

Sicher in Europa

Die neuen Ausgabestände der der DIN EN 131-1, DIN EN 131-2 und DIN EN 131-3 gelten in ganz Europa. D. h. egal in welchem Land Sie in Europa arbeiten, können Sie immer Leitern der Günzburger Steigtechnik benutzen.

Sichere und langfristige Investition

Durch den Kauf unserer Produkte sind Sie immer auf der sicheren Seite, da alle aktuellen Normen erfüllt werden.

  • Veröffentlichung Februar 2016
  • Übergangsfrist 31.12.2017 (durch Europäische Normungsorganisation CEN verlängert – ursprünglich 31.10.2016)
  • Grund für die Verlängerung – zeitversetzte Änderung EN 131-2 – beide Normteile sollen zeitgleich als Paket umgesetzt werden.
  • Hauptänderung – Anlegeleitern mit Leiterlänge über 3,0 m müssen eine größere Standbreite haben. Umsetzung z. B. durch Quertraverse oder konische Bauweise.
  • Bei Schiebe- oder Mehrzweckleitern dürfen die Schiebeleiterteile nicht mehr trennbar sein, wenn sie länger als 3,0 m sind und ohne Traverse ausgeführt sind.
  • Alle entsprechenden Leitern der Günzburger Steigtechnik werden mit dem „Steigtechnik-Ratgeber” normkonform angeboten.
  • Bereits in Gebrauch befindliche Leitern der Günzburger Steigtechnik können mit unseren Nachrüstsätzen einfach und kostengünstig auf ein einheitliches Sicherheitsniveau gebracht werden.
  • Nach wie vor können auch ab dem 01.01.2018 die entsprechenden Produkte ohne Traverse bezogen werden, sofern sie nur bestimmungsgemäß verwendet werden, d. h. wenn das obere Ende der Leiter z. B. durch Haken oder Zurrband gesichert ist, oder die Leiter fest eingebaut wird.

 

Kurzfassung der Norm

  • Veröffentlichung April 2017
  • Festlegung neuer Prüfungen für Leitern:
    • Festigkeitsprüfung von Leitern in Gebrauchsstellung
    • Torsionsprüfung von Stehleitern
    • Dauerhaltbarkeitsprüfung von Stehleitern
    • Rutschhemmungsprüfung von Anlegeleitern
    • Verdrehungsprüfung von Anlegeleitern
    • Festigkeitsprüfung von Stabilisierungseinrichtungen (Stützen)
  • Einführung von Leiterklassen
    „Beruflicher Gebrauch“ (Deutsch) bzw.
    „Professional“ (Englisch) und
    „Nicht beruflicher Gebrauch“ (Deutsch) bzw.
    „Non-Professional“ (Englisch).
  • Alle entsprechenden Leitern der Günzburger Steigtechnik
    wurden nach den Anforderungen
    „Beruflicher Gebrauch“ / „Professional“ geprüft.

 

Kurzfassung der Norm

  • Geänderte Norm bei Europäischer Abstimmung im September 2017 angenommen
  • Veröffentlichung Anfang 2018
  • Gegenüber der Normausgabe von 2007 wurden folgende Änderungen vorgenommen
    • Grundlegende Überarbeitung mit nun klarer Unterscheidung zwischen Festlegungen für Sicherheitskennzeichnungen
      (Piktogrammen) an der Leiter und Gebrauchsanleitungen.
    • Festlegung allgemeiner Sicherheitszeichen nach ISO 3864-2 und zusätzlicher Sicherheitsinformationssymbole
    • Ergänzung von Anforderungen für Mehrzweckleitern, Schiebeleitern, Gelenkleitern, Teleskopleitern und fahrbare Podestleitern.
    • Der Hersteller muss mit jeder Leiter eine Gebrauchsanleitung bereitstellen.
    • Die bisherige Regelung „Die Benutzerinformation kann auch auf der Website des Herstellers bereitgestellt werden“, ist entfallen.
    • In der Gebrauchsanleitung müssen verbindliche Vorgaben zu den prüfenden Bauteilen von Leitern enthalten sein, sowie Hinweise zur Wartung und Lagerung. 
  • Technisch und redaktionell überarbeitete Norm
  • Veröffentlicht im Juni 2020
  • Die Norm gilt in Zusammenhang mit EN 131-1, EN 131-2 und EN 131-3 und legt Anforderungen, Prüfungen und die Kennzeichnung von Mehrzweckleitern mit einer oder mehreren Gelenkverbindungen fest
  • Die Norm gilt nicht für Gelenkverbindungen von Mehrzweck- und Stehleitern nach DIN EN 131-1
  • Einführung von geänderten bzw. neuen Herstellerprüfungen zur Einführung der Leiterklassen „beruflicher“ und „nicht beruflicher“ Gebrauch (professional / non-professional)
  • Anpassung an die aktuelle EN 131-1, d. h. bei Leiterlängen > 3,0 m müssen Anlegeleitern eine größere untere Leiterbreite aufweisen
  • Neue Anforderung: Können Mehrgelenkleitern in einer Plattform-Stellung verwendet werden, muss das Plattformelement zur Normkonformität mit dem Produkt mitgeliefert werden
  • Die Änderungen aufgrund der neuen DIN EN 131-4 sind bei den entsprechenden Produkten im Sortiment berücksichtigt